»Corporate Governance Kodex«

Entsprechungserklärung und Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zur Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex.

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erklären hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 in den maßgeblichen Aussagen weitgehend entsprochen wurde und wird. Einzelheiten sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft.

München, Oktober 2008

Erläuterungen zu den Abweichungen

Erläuterungen zu Abweichungen von den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Basis der Gliederung vom 14. Juni 2007.

4.Vorstand

4.2Zusammensetzung und Vergütung

4.2.3Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile, die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen, insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die in Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden.

Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Die variablen Vergütungsteile sollten einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter enthalten. Sämtliche Vergütungsbestandteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein.

Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter dienen insbesondere Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre, Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks). Aktienoptionen und vergleichbare Gestaltungen sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbaren.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Die Vergütung der Vorstände beinhaltet derzeit keine Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

5.Aufsichtsrat

5.1Aufgaben und Zuständigkeiten

5.1.2Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Zur Zeit hat der Aufsichtsrat keine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder festgelegt.

5.3Bildung von Ausschüssen

5.3.1Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu 5.3 und allen weiteren Punkten, die die Bildung von Ausschüssen betreffen:

Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (3 Mitglieder) sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Ausschussbildung nicht als sinnvoll an.

5.4Zusammensetzung und Vergütung

5.4.1Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder haben die Kompetenz und Erfahrung, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Aufsichtsrats-Mandates befähigen. Zur Zeit ist keine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt.

5.4.7Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft erhalten derzeit nur eine feste Vergütung, keine erfolgsorientierte Komponente.

6Transparenz

6.8Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Derzeit ist aufgrund des Geschäftsgebietes der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (deutschsprachiger Raum) und der Aktionärsstruktur eine Veröffentlichung in englischer Sprache nicht vorgesehen.

7Rechnungslegung und Abschlussprüfung

7.1Rechnungslegung

7.1.1Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss informiert.

Erläuterung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft:

Bis zum 06.10.2008 bestand keine Konzernverflechtung. Dementsprechend werden die Vorschriften bzgl. der Konzernrechnungslegung erst in den folgenden Abschlüssen berücksichtigt.